82/2020 - Gesonderte Festsetzung der Eintrittspreise für das Freibad der Stadt Kellinghusen
Der Bürgermeister der Stadt Kellinghusen hat mit Entscheidung vom 05. Juni 2020 eine gesonderte Festsetzung der Eintrittspreise für das Freibad der Stadt Kellinghusen nach § 1 Nummer 4 der Festsetzung der Eintrittspreise für das Freibad der Stadt Kellinghusen erlassen.