Europawahl 2024
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Europawahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
- Feststellung des Wahlergebnisses
Als Wahlhelfer/in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer/innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer/innen anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Als Wahlhelfer/innen dürfen alle Personen mitwirken, die
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (oder Unionsbürger/innen)
• am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ihr Einsatz wird belohnt:
Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer/innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger/innen).
Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.
Um sich direkt als Wahlhelfer/in für die Europawahl 2024 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier klicken).
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.amt-kellinghusen.de