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79/2018 - Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters bei dem Amt Kellinghusen über die Feststellung der Wahlergebnisse der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für die Gemeinden

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Amt

Brokstedt, Fitzbek, Hennstedt, Hingstheide, Hohenlockstedt, Kellinghusen, Lockstedt, Mühlenbarbek, Oeschebüttel, Poyenberg, Quarnstedt, Rade, Rosdorf, Sarlhusen, Störkathen, Willenscharen, Wrist und Wulfsmoor Der gemeinsame Gemeindewahlausschuss bei dem Amt Kellinghusen hat in seiner Sitzung am 14.05.2018 das nachfolgende Ergebnisse / die Ergebnisse der Gemeindewahl in den oben aufgeführten Gemeinden vom 06.05.2018 jeweils einzeln festgestellt:

Übersicht der Gemeindewahlergebnisse

 

Alle übrigen Angaben des Gemeindewahlergebnisses können bei dem gemeinsamen Gemeindewahlleiter während der Dienstzeiten des Amtes Kellinghusen eingesehen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der jeweiligen Gemeinde entsprechend § 38 GKWG schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem gemeinsamen Gemeindewahlleiter Einspruch erheben.

Die Einspruchsfrist beginnt bei Bekanntmachungen, die gem. § 87 Abs. 3 Nr. 3 GKWO durch Bereitstellung im Internet erfolgen, mit Ablauf des Tages – hier mit Ablauf des 16.05.2018 (Beginn also am 17.05.2018 00.00 Uhr), an dem sie im Internet verfügbar sind (16.05.2018) – der nach § 87 Abs. 1 Satz 3 GKWO erforderliche Hinweis in der Zeitung muss zuvor innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei Tagen erfolgt sein (15.05.2018) – und endet mit Ablauf des 18.06.2018 (Montag 24.00 Uhr) .

 

Kellinghusen, den 16.05.2018

Amt Kellinghusen

Der Gemeindewahlleiter

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