52/2020 - Nachrücken eines Mandatsbewerbers in der Gemeindevertretung Quarnstedt
Bei der Gemeindewahl am 06.05.2018 wurde Herr Stephan Lange als unmittelbarer Wahlvorschlag zum Mitglied in der Gemeindevertretung in Quarnstedt gewählt.
Herr Lange hat mit Datum vom 09.03.2020 rechtswirksam auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Quarnstedt verzichtet nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 2 GKWG.
Herr Lange ist als Mitglied der Wählergemeinschaft Quarnstedt (WGQ) bei der Wahl aufgetreten und ist für diese in die Gemeindevertretung der Gemeinde Quarnstedt gewählt worden.
In der Reihenfolge des Listenvorschlages der Wählergemeinschaft Quarnstedt (WGQ) vom 01.03.2018, stelle ich gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 44 Abs. 1 des GemeindeKreiswahlgesetzes —GKWG- zum 02.04.2020 als nachrückende Vertreterin
Frau Nastasja Napierski (*03.06.1964), wohnhaft: Dorfstraße 6 in 25563 Quarnstedt |
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fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Quarnstedt innerhalb eines Monats bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter schriftlich oder zur Niederschrift gem. § 44 Abs. 3 und § 38 des GKWG sowie der §§ 70 Abs. 3 und 64 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung —GKWO- Einspruch erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am 18.04.2020.
Kellinghusen, den 17.04.2020
Amt Kellinghusen
Der Amtsvorsteher
gez. Clemens Preine